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Bekannte Versender
Was sind Bekannte Versender? – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bekannte Versender bezeichnet einen Status, der Unternehmen berechtigt, sog. „sichere“ Luftfracht zu versenden. Unternehmen, die sich als behördlichen Bekannten Versender zertifizieren lassen möchten, müssen ein Sicherheitsprogramm einreichen.
Ein Unternehmen, das seine Waren sicher per Luftfracht versenden möchten, benötigt eine Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA).
Grundlage hierfür ist unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 2015/1998.
Reglementierte Beauftragte
Zur Zulassung als reglementierter Beauftragter, muss dem LBA ein Luftfrachtsicherheitsprogramm vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, mit welchen Verfahren und Methoden Verfahren die Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 im Unternehmen umgesetzt werden.
Bekannte Lieferanten
Unter „Bekannte Lieferanten“ verstehen wir Fällen Hersteller oder Produzenten, Verpacker oder Dienstleister, die ihre Lieferungen an Unternehmen verkaufen, die diese Lieferungen zu Bordvorräten oder Flughafenanlieferungen weiterverarbeiten oder die die Lieferungen direkt an Flughäfen weiterverwenden.
Reglementierte Lieferanten
Ein reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen, die es gestatten Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug zu liefern.
Unternehmen, die in Deutschland Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug liefern wollen, müssen über eine Zulassung als reglementierter Lieferant für Bordvorräte verfügen.
(Quelle: Luftfahrtbundesamt)
Behördlich zugelassener Transporteur
Transporteure, die keine Zulassung vom LBA haben, dürfen keine sichere Luftfracht mehr transportieren. Bekannte Versender und reglementierte Beauftragte dürfen keine Transporteure ohne Zulassung mehr beauftragen.
Leistungsangebot
Erstellung/Aktualisierung von Sicherheitsprogrammen
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Umfassende Beratung
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Schulung Ihres Personals
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Durchführung der jährlich geforderten Audits
Auch führen wir die vom Luftfahrt-Bundesamt geforderten jährlichen Audits durch, die beispielsweise ein reglementierter Beauftragter und bekannter Versender nachweisen müssen und erstellen hierbei auch die geforderte Dokumentation. Bei Änderungen oder erforderlichen Korrekturmaßnahmen Ihrer Abläufe im Sicherheitsprogramm stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Änderungsdienst bei gesetzlichen/internen Änderungen
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Beratung
Zoll & AEO
Im Laufe der Jahre hat die AFK-International viele Anfragen aus dem Bereich Zoll erhalten, da der Versandweg Luft oft mit Exporten in alle Welt einhergeht. Um Ihnen auch in diesem Bereich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, haben wir unser Beratungsangebot erweitert und beraten Sie gern ebenfalls rund um das Thema Zoll.
Da der Bereich Zoll sehr komplex und breit gefächert ist, können Sie uns einfach Ihr Anliegen zukommen lassen und wir bieten Ihnen eine individuell auf Sie zugeschnittene Lösung an. Sei es, dass Sie eine Frage zu einem konkreten Zollvorgang haben oder Hilfestellung bei der Beantragung einer Zollvereinfachung benötigen. Gern können Sie auf unsere Expertise zählen.
Allgemeine Fragen zum Thema Export
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Internes Monitoring
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Prozessbegleitung zur AEO-Beantragung
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